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Recht zur Online-Bereitstellung von älteren Publikationen

* Recht zur Online-Bereitstellung von älteren Publikationen

Das Urheberrecht ist zum 01.01.2008 reformiert worden. Auf diesem Wege haben die deutschen Verlage erreicht, dass ihnen per Gesetz für ältere Publikationen weitere Rechte zufallen, die sich zur Zeit des Vertragsschlusses noch nicht einräumen ließen. Dies betrifft vor allem die Online-Bereitstellung von Publikationen der Jahre 1966 bis 1994. Im Prinzip ist dieses Anliegen zu unterstützen, weil Verlage nur dann in Online-Angebote investieren, wenn sie nicht jeden Autor einzeln kontaktieren und um die Rechteübertragung bitten müssten. Der Gesetzestext geht jedoch von der Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte an Ihren Publikationen aus, so dass Sie als Autor Ihre Publikationen nicht mehr im Internet veröffentlichen oder Dritten wie Ihrer eigenen Universität Rechte einräumen dürfen. Die Diskussion um die Auslegung dieser gesetzlichen Regelung ist derzeit nicht abgeschlossen, unter anderem wegen verfassungsrechtlicher Bedenken an diesem Übertragungsmodell.



* Widerspruch gegenüber dem Verlag sowie Rechteübertragung an Dritte wie die Georg-August-Universität Göttingen

  • Rechteübertragung vor dem 31.12.2007
    Sie hatten der Georg-August-Universität Göttingen bis zum 31.12.2007 formlos die einfachen Nutzungsrechte für die Onlinebereitstellung Ihrer älteren Publikationen übertragen. Diese werden durch die Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek treuhänderisch verwahrt, bis Sie als Autor bestimmte Publikationen auf den Publikations- und Dokumentenserver (GOEDOC) der Universität Göttingen veröffentlichen möchten. Wenn Sie in Zukunft weitere Nutzungsrechte an Ihren Publikationen einräumen möchten, sollten Sie bei Ihren Verlagen Widerspruch erheben, um die automatische Entstehung von ausschließlichen Nutzungsrechten zur Online-Publikation zu verhindern. Sie müssen Ihren Verlag jedoch nicht darüber informieren, dass Sie bereits fristgerecht Rechte an Dritte übertragen hatten.
  • Rechteübertragung zwischen dem 01.01.2008 - 31.12.2008
    Durch die neuen Regelungen in § 31a und § 137 l UrhG erhalten Verlage automatisch die Rechte zur Onlineverwerwertung von Publikationen, die bisher bei den Autoren lagen.
    Bis zum 31. Dezember 2008 hatten Sie noch die Gelegenheit, mit einer Rechteinräumung an Dritte wie die Universität Göttingen und einem Schreiben an Ihren Verlag zu dokumentieren, dass Sie die Rechte an der elektronischen Version Ihrer Publikation selbst ausüben möchten.

    Hierzu hatten wir empfohlen wie folgt vorzugehen:

    • Übertragen Sie Dritten wie der Universität Göttingen einfache Nutzungsrechte.
      Hier finden Sie ein Musterschreiben [Link]:
      [Betreff]: Übertragung einfaches Nutzungsrecht
      [Text]: "Hiermit übertrage ich der Georg-August-Universität Göttingen ein einfaches Nutzungsrecht meiner in der Zeit vom 1.1.1966 bis 31.12.1994 erschienenen Fachpublikationen, die ich im Anhang aufliste, zur Online-Bereitstellung auf dem von der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen betriebenen Dokumenten- und Publikationsserver."


    • Informieren Sie Ihren Verlag, dass Sie der automatischen Rechteübertragung nicht zustimmen.
      Wir empfehlen jedoch, den Verlagen zusammen mit dem Widerspruch zur automatischen Rechteübertragung auch die einfachen Nutzungsrechte anzubieten. So könnenSie Ihre Publikationen zukünftig selbst im Internet bereitstellen und den Verlagen steht es ebenfalls offen, digitale Angebote zu schaffen. Ein Musterschreiben finden Sie hier.
      [Betreff]: Widerspruch gegen die Übertragung der Online-Nutzungsrechte nach §137 l Urheberrechtsgesetz
      [Text]: "Hiermit widerspreche ich der Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte zur Onlinebereitstellung meiner Publikationen, für die ich mit Ihnen bis zum 31.12.1994 einen Verlagsvertrag abgeschlossen habe (§ 31a UrhG-E 2006 "Verträge über unbekannte Nutzungsarten" und § 137 l UrhG-E 2006 "Übergangsregelung für neue Nutzungsarten"). Der Georg-August-Universität Göttingen habe ich ein einfaches Nutzungsrecht zur Onlinebereitstellung eingeräumt. Sind Sie ebenfalls daran interessiert, meine Publikationen online zu verbreiten oder über andere Dienste (z.B. Google Booksearch) anzubieten, so bitte ich um Information und bin gerne bereit, Ihnen ebenfalls ein einfaches Nutzungsrecht zu übertragen."

  • Rechtssituation ab 01.01.2009
    Seit dem 01.01.2009 haben die Verlage mit Sitz in Deutschland das Recht, Publikationen von vor 1995 online bereitzustellen, ohne dass die Verlage diese Rechte ausüben MÜSSEN. Sie als Autor können den Verlag im Zweifelsfall nur noch bitten, ob Sie Ihre Publikationen auch selbst online zur Verfügung stellen dürfen oder ob Sie Dritten dies Recht einräumen können. Wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken sowie auch für Verlage unklaren Rechtssituation ist die Diskussion um die Ausschließlichkeit der Rechte nicht abgeschlossen. Wir werden zu gegebener Zeit an dieser Stelle über Neuerungen informieren.

* Darf ich meine Veröffentlichungen, die zwischen 1966 bis 1994 erschienen sind, einscannen (lassen) und online bereitstellen?

Wenn Sie die Rechte an der elektronischen Bereitstellung Ihrer Werke besitzen, stellt das Einscannen von Veröffentlichungen aus den Jahren 1966 bis 1994 und die Bereitstellung über ein Institutionelles Repositorium im Regelfall kein Problem dar. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass ein Verlag durch eine redaktionelle Bearbeitung (z.B. neu gesetzte Tabellen, bearbeitete Bilder oder Lektorat) ein eigenes Urheberrecht erlangt (KG Berlin Urteil v. 29.11.1996, Az. 5 U 317/96). Das bloße Layout des Verlags genießt keinen urheberrechtlichen Schutz. Im Zweifelsfall sollten Sie Rücksprache mit dem Verlag halten oder Ihre Autorenversion (d.h. die letzte beim Verlag eingereichte Version) bereitstellen.


* Digitalisierungsservice an der SUB

Wenn Sie der Universität Göttingen Online-Nutzungsrechte für die Bereitstellung Ihrer Veröffentlichungen der Jahre 1966 - 1994 einräumen bzw. bereits eingeräumt haben, wird die SUB diese sukzessive im Rahmen ihrer Möglichkeiten Open Access im Internet bereitstellen. Bitte beachten Sie, dass wir dies nur dann zeitnah vornehmen können, wenn wir von Ihnen eine elektronische Version Ihrer Publikationen erhalten. Diese sollte möglichst die Volltextsuche erlauben. Die SUB bietet Ihnen technische Unterstützung, entweder durch die Scanner des interner LinkLearning Resources Center oder unsere interner LinkDigitalisierungsdienste.
Für Aufträge von Scanarbeiten (- pro Seite bis DINA3 - circa 0,25 Euro mit Volltexterkennung) oder die Erstellung von Kostenvoranschlägen kontaktieren Sie bitte: E-Mailgdz@sub.uni-goettingen.de

Darüber hinaus unterstützen wir Sie gerne bei der Online-Bereitstellung neuerer Publikationen. Bitte beachten Sie unter der Rubrik interner LinkElektronisch Publizieren hierzu unsere weiteren Angebote oder wenden Sie sich direkt an uns.


* Kontakt

Sabine Witt
Tel.: 39-5290
E-Mail: E-Mailwitt@sub.uni-goettingen.de
SUB Neubau / Zi. 3.22 (3.Stock)
Platz der Göttinger Sieben 1
37070 Göttingen


[Letztmalige Aktualisierung 02.06.2009 / gw]
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