Im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl.) 2004, S. 455 ist das geänderte Gebührenverzeichnis für die Bibliotheken des Landes Niedersachsen veröffentlicht worden. Es ist seit 1. Januar 2005 in Kraft und gilt auch für alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschulen.
Die Gebührenordnung regelt in § 2, dass Auslagen, insbesondere Portokosten, neben den Gebühren zu entrichten sind, soweit im Gebührenverzeichnis nichts anderes bestimmt ist. Einheit im Sinne der Gebührenordnung ist jeder einzelne Band oder jedes als physische Einheit ausgeliehene oder benutzte Werk.
| Nr. | Gegenstand | Gebühr Euro |
| 1 | Erstmalige Ausstellung eines Benutzerausweises | 5,00 |
| 2 | Bezug von Werken im auswärtigen Leihverkehr für jede aufgegebene Bestellung | 1,50 |
| 3 | Mahngebühr je Einheit (Portokosten sind in der Gebühr enthalten) | |
| 3.1 | für die erste Mahnung | 2,00 |
| 3.2 | für die zweite Mahnung | 5,00 |
| 3.3 | für die dritte Mahnung | 10,00 |
| 4. | Verzugsgebühr. Diese Gebühr wird erhoben (...) bei Kurzausleihen pro Einheit und Tag | 1,00 |
| höchstens jedoch | 10,00 | |
| 5. | Bearbeitungsgebühren für die Wiederbeschaffung von verlorenem oder zerstörtem Bibliotheksgut. Die Gebühren werden neben der Ersatzleistung erhoben. | |
| 5.1 | Beschaffung von Ersatzexemplaren je Einheit | 5,00 |
| 5.2 | Einarbeitung von Ersatzexemplaren je Einheit | 15,00 |
| 6. | Bearbeitungsgebühr bei Reparatur oder Ersatz von Schlössern nach Verlust eines Schlüssels. Die Gebühr wird neben Kosten für Reparatur und Ersatz erhoben. | 10,00 |
| 7. | Ersatz von verloren gegangenenen oder beschädigten Datenträgern | |
| 7.1 | Buchdatenträger | 2,50 |
| 7.2 | Automatengerechter Benutzerausweis | 5,00 |
| 8. | Anordnung des Ausschlusses von der Benutzung | 7,50 - 25,00 |
| 9. | Bestimmung des Schadenersatzes für Bibliotheksgut | 7,50 - 50,00 |
| 10. | Handschriften und andere Sonderbestände | |
| 10.2 | Genehmigung der Nutzung von Reproduktionen für gewerbliche Zwecke | 50,00 - 1.000,00 |
| Die Direktion der SUB Göttingen (Stand: 01/2005) |
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Letzte Änderung 14.12.2012