Präambel

Mit dem Begriff IT-Architektur werden alle statischen und dynamischen Komponenten, mit denen die IT einer Organisation die Geschäftsstrategie unterstützt, bezeichnet. Die IT-Architektur-Policy definiert die Rahmenbedingungen für IT-Aufgaben, die digitalen Services und deren Entwicklungen innerhalb der SUB Göttingen und unterstützt den Aufbau einer IT-Governance am Campus, um eine effiziente und effektive Realisierung zu ermöglichen. 

I. Relevanz der Policy

  1. Die IT-Architektur-Policy gilt für alle Organisationseinheiten der SUB Göttingen.
  2. Folgende Richtlinien, Nutzungsordnungen u.a. finden dabei Berücksichtigung:
    a. IT-Sicherheitsrichtlinie der Universität Göttingen
    b. IT-relevante Dienstvereinbarungen zwischen der Universität Göttingen und dem Personalrat
    c. bereits bestehende Policies wie z. B. Betriebsübernahme von IT-Diensten
    d. weitere SUB-Policies.

II. Mehrfachnutzung von Anwendungen

  1. Bei Beschaffung oder Entwicklung von Anwendungen ist sicherzustellen, dass gleiche Anwendungen für gleiche Anforderungen innerhalb der SUB Göttingen bzw. am Campus zum Einsatz kommen. Eine Synergie der Mehrfachnutzung von Anwendun­gen soll dadurch erzielt werden.
  2. Jede Funktionalität sollte idealerweise nur einmal implementiert werden.
  3. Es wird angestrebt, einheitliche Technologien, Architekturkomponenten, Betriebs­umgebungen und Frameworks einzusetzen.

III. Vereinheitlichung, Standardisierung und Nachhaltigkeit

  1. Alle Stadienübergänge von Serviceeinführungen in der IT-Architektur müssen defi­niert sein. Hierzu zählen beispielsweise die Übergänge von Forschung bzw. Bedarf, zur Entwicklung bzw. Beschaffung hin zum Dauerbetrieb oder zu einem Proto­­typen und diese sind spätestens drei Monate vor einem Phasenübergang anzuzeigen.
  2. Dezidierte Kriterien werden verwendet, um Dienste zu entwickeln, zu betreiben oder durch externe Dienstleister bereitzustellen. Auf einheitliche Methoden soll geachtet werden. Hierbei müssen Standardisierungen eingehalten werden, um die Interoperabilität zwischen Abteilungen (intern) und Dienstleistern (extern) zu gewährleisten. Diese werden mit allen Beteiligten kommuniziert.
  3. Für die Übernahme von Applikationen und Diensten sind Dokumentationen zu erstellen.
  4. IT-Systeme mit Bedarf an Authentifizierung oder Autorisierung (AAI) sollen auf die einheitliche Benutzerverwaltung zugreifen.
  5. Die SUB Göttingen unterstützt den Open-Source-Einsatz im Rahmen der Anforderungserfüllung, der Betriebsfähigkeit des Dienstes und der Wirtschaftlichkeit.
  6. Um die Vereinheitlichung, Standardisierungen, Qualitätssicherung und Themen der Nachhaltigkeit umzusetzen, wird eine kontinuierliche Personalplanung und -entwicklung betrieben.

IV. Kontinuität der IT-Services

  1. Die Einführung eines IT-Services beinhaltet einen Change-Management-Plan, der auch die Archivierung bzw. Migration des Services berücksichtigt.
  2. Die Einführung neuer Technologien bzw. Systeme muss sowohl zu den organisatorischen Zielen als auch zur bestehenden Architektur passen und langfristig mit entsprechendem Commitment erfolgen.

V. IT-Verantwortlichkeit und Beteiligung

  1. Die SUB Göttingen sucht proaktiv die Abstimmung mit den IT-Dienstleistern am Campus, mit dem Ziel, eine Vereinheitlichung und Standardisierung der Architektur, Prozesse und Methoden zu erreichen.
  2. Die Abteilung Digitale Bibliothek der SUB Göttingen ist als Dienstleister bzw. Ansprechpartner für die IT dafür verantwortlich, die Funktionalität, Betriebsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der IT-Architektur zu gewährleisten.
  3. Die Forschung zu neuen Technologien und die Entwicklung von Applikationen in neuen Frameworks, wie sie beispielsweise in Drittmittelprojekten durchgeführt wird, stellen ein Innovationspotential dar, das bei der Planung des zukünftigen Einsatzes von Infrastrukturen berücksichtigt werden soll.
  4. Die IT-Architektur der SUB Göttingen wird transparent dargestellt, um eine wechselseitige Entwicklung mit externen IT-Dienstleistern zu initiieren und diese zu verstetigen. Ein zentrales Ziel ist hierbei die technologische Konvergenz mit anderen IT-Dienstleistern – besonders auf dem Campus – herzustellen.

VI. Sicherheit

  1. Die SUB Göttingen trifft die erforderlichen Maßnahmen, um für die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Dienste und Daten zu sorgen und im Falle einer Unterbrechung diese wiederherzustellen.