Präambel

Unter Digitaler Produktion wird im vorliegenden Zusammenhang die Überführung von analogen Daten und Objekten in digitale Formen im weiteren Sinne sowie die Erstellung, Bearbeitung und Präsentation von born digitals und Forschungsdaten verstanden. Die Digitale Produktion dient dabei zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Sammlungen, zum Schutz der Sammlungsobjekte, als Angebot für eine breite Palette von primär wissenschaftlicher Nachnutzung, als eine Möglichkeit zur inhaltlich-fachlichen Strukturierung und zur Demokratisierung der Informationen. Angrenzende Fragestellungen werden dabei mit berücksichtigt.

I. Bestandserhaltung

  1. Konservatorische Aspekte werden bei der Digitalen Produktion grundsätzlich berücksichtigt, wobei nur bei zwingenden konservatorischen Einwänden auf eine Digitalisierung verzichtet wird. Bestandsschonende Geräte und Methoden werden bevorzugt eingesetzt.
  2. Eine Inhouse-Digitalisierung der Sammlungsobjekte gewährleistet die Realisierung der angestrebten Ziele in besonderem Maße.
  3. Aus Kostenbewusstsein wie aus Bestandserhaltungsgründen wird jedes Objekt möglichst nur einmal digitalisiert, redundante Digitalisierung – auch unter Berücksichtigung der Digitalisate von Dritten – soll vermieden werden.

II. Planvolle Digitalisierung

  1. An der SUB Göttingen sollen Digitalisierungsvorhaben als konzeptionell gesteuerte, planvolle und kostenbewusste Maßnahmen erfolgen. Dadurch wird das wissenschaftliche Arbeiten erleichtert sowie das Definieren von Sammlungen, Teilsammlungen und anderen Gruppierungen, die Recherche in Form von Searching und Browsing, das nachträgliche Ordnen und Gestalten von digitalen Beständen und ähnliche Entwicklungsformen ermöglicht.
  2. Daraus resultiert das Vorgehen nach einem Masterplan, der die Perspektive der Nutzer, vorhandene Konzepte (wie z.B. Erwerbungskonzept, Sammlungskonzept etc.), Standards und gesetzliche Regelungen beachtet. An dieser Stelle besteht ein Bezug zur Policy „Metadaten“.

III. Standards

  1. Die Digitalisierung erfolgt an der SUB Göttingen unter Beachtung relevanter Standards. Die Bibliothek strebt dabei außerdem eine aktive Mitwirkung an Standardisierungsprozessen an.
  2. Bei der Digitalisierung werden nationale und internationale Verträge und Kooperationsvereinbarungen, Festlegungen wie die Digitalisierungsrichtlinie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), gesetzliche Bestimmungen wie das Urheberrechtsgesetz, Gebühren- und Benutzungsordnungen sowie die strategischen Ziele der Bibliothek beachtet. An dieser Stelle besteht ein Bezug zur Policy „Metadaten“.

IV. Workflows

  1. Die SUB Göttingen leistet die Digitalisierung im Rahmen zeit- und kosteneffizienter Workflows. Ggf. sind mehrere Geschäftsgänge notwendig, bedingt durch unterschiedliches Originalmaterial wie Bilder, Texte, Forschungsdaten, Audio, Video, 3D, born digitals u. a. und bedingt durch verschiedene Herangehensweisen bei Mengen- bzw. Massen­digitalisierung versus Einzelbestellungen.
  2. Neben internen Geschäftsgängen werden auch Workflows für externe Abläufe berücksichtigt.
  3. Die praktische Realisierung soll möglichst mit Open-Source-Software zur Workflowsteuerung (Goobi) erfolgen; komplexere Prozesse werden durch geeignete Prozessvisualisierungen/Schaubilder dokumentiert.
  4. Die Arbeitsweise orientiert sich an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer unter Beachtung rechtlicher Bestimmungen, konservatorischer Bedingungen, innovativer Technologien und technischer Standards.

V. Vielfalt

  1. Die SUB Göttingen beachtet bei der Digitalisierung unterschiedliche Anforderungen, berücksichtigt in adäquater Form die verschiedenen Disziplinen und bemüht sich um „maßgeschneiderte“, individuelle Lösungen (im Rahmen des praktisch Machbaren).

VI. Zugang

  1. Die SUB Göttingen verwendet geeignete Formate, um verschiedene Formen von Zugängen, Kompatibilität und Nachhaltigkeit der Digitalisate und ihrer Metadaten sicherzustellen.
  2. Zur Erleichterung des Zugangs werden geeignete Metadaten verwendet, nach dem Grundsatz: Kein Digitalisat ohne Katalogisat. An dieser Stelle besteht ein Bezug zu den Policies „Metadaten“ und „Digitaler Zugang“.

VII. Offenheit

  1. Die Digitalisierung erfolgt mit dem Ziel einer möglichst freien Nutzung und Offenheit für verschiedene Formen der Nachnutzung (offene Schnittstellen und Vernetzung). Die Digitalisate der SUB Göttingen sollen der Nutzung durch die Wissenschaft und durch einen weiteren Kundenkreis mit möglichst wenigen Beschränkungen dienen.
  2. Gesetzliche Bestimmungen und die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis werden dabei beachtet, bei sensiblen Inhalten wird ein adäquates Rechtemanagement eingesetzt.
  3. Die Bereitstellung der Digitalisierungsergebnisse wird auch als ein Beitrag zur Demokratisierung von Informationen verstanden. Demselben Ziel sind angemessene Lizenzformen (z. B. CC-Lizenzen bzw. Public Domain Mark) verpflichtet. An dieser Stelle besteht ein Bezug zu den Policies „IT-Architektur“ und „Digitaler Zugang“.

VIII. Nachhaltigkeit

  1. Durch planvolle Langzeitarchivierung und eine vorausschauende Arbeitsweise soll auch langfristig die Bereitstellung und zukünftige Nachnutzung ermöglicht werden. Dazu werden Perspektiven und Trends bei der Digitalisierung berücksichtigt.
  2. Der Wissenschaft soll es so möglich sein, verlässliche digitale Forschungsdaten und dauerhaft bereitgehaltene Bilder, Dokumente und Sammlungen nutzen zu können, um auf dieser Basis recherchieren, dokumentieren, analysieren, kurz: forschen zu können. An dieser Stelle besteht ein Bezug zur Policy „IT-Architektur“.