Was bedeutet Open Access?
Als Open Access wird der freie Zugang zu wissenschaftlicher Literatur und anderen Materialien im Internet bezeichnet.
Die Open-Access-Bewegung entstand auf einer Konferenz 2001 in Budapest, wo zur Förderung des freien Zugangs zu Literatur weltweit von jedermann zu jeder Zeit und an jedem Ort die sogenannte „Budapester Erklärung“ verabschiedet wurde.
Im Anschluss wurde diese Forderung auf weiteren Open-Access-Konferenzen unterstützt und erweitert, insbesondere 2003 durch die sogenannten „Berliner Erklärung“. Diese wurde weltweit von zahlreichen wissenschaftlichen Instituten und Institutionen unterzeichnet.
Ein wissenschaftliches Dokument unter Open-Access-Bedingungen zu publizieren gibt demgemäß jedermann die Erlaubnis, dieses Dokument lesen, herunterladen, speichern, es verlinken, drucken und damit entgeltfrei nutzen zu können. Darüber hinaus können über Freie Lizenzen den Nutzern weitere Nutzungsrechte eingeräumt werden, welche die freie Nach- und Weiternutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder auch Veränderung der Dokumente ermöglichen können.
In der Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004 wird ebenfalls gefordert, geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um die digitale Bereitstellung des Wissens nach dem Open Access-Prinzip national, europäisch und global zu fördern.