Registrierung einer studentischen Vereinigung für die Nutzung des Lern- und Studiengebäudes (LSG)

Voraussetzung
Bitte beachten Sie: Eine Nutzungsberechtigung kann nur erteilt werden, wenn zuvor die studentische Vereinigung bei dem Infrastrukturellen Gebäudemanagement (GM4) registriert worden ist.
Wenden Sie sich dazu bitte per E-Mail an die Zentrale Raumvergabe: raumvergabe@zvw.uni-goettingen.de!
Bestätigung*
Angaben zur studentischen Vereinigung
Angaben zum verantwortlichen Vorstandsmitglied
Angaben zum Semester
Erstregistrierung oder Rückmeldung*
Anerkennung der Nutzungsrichtlinie des LSG
Erklärung*
Datenschutzrechtliche Einwilligung
Erklärung*
Absenden