Rechtssituation ab 1.1.2009

Seit dem 1.1.2009 haben die Verlage mit Sitz in Deutschland das Recht, Publikationen von vor 1995 online bereitzustellen, ohne dass die Verlage diese Rechte ausüben müssen. Sie als Autor können den Verlag im Zweifelsfall nur noch bitten, ob Sie Ihre Publikationen auch selbst online zur Verfügung stellen dürfen oder ob Sie Dritten dies Recht einräumen können. Wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken sowie auch für Verlage unklaren Rechtssituation ist die Diskussion um die Ausschließlichkeit der Rechte nicht abgeschlossen. Wir werden zu gegebener Zeit an dieser Stelle über Neuerungen informieren.