Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand der Erklärung: 15.04.2021

Die Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (SUB Göttingen) ist als Einrichtung der Universität Göttingen verpflichtet, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand gemäß § 9b Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Wofür gilt diese Erklärung?

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.sub.uni-goettingen.de und ihre Unterseiten. Ausgeschlossen sind weitere Webseiten und Subdomains, die nicht über das Content-Management-System der SUB Göttingen erstellt wurden.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) teilweise vereinbar. Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit. Wir sind bemüht, die identifizierten Defizite und Mängel kontinuierlich abzubauen. Darüber hinaus wird diese Seite in absehbarer Zeit im Rahmen eines geplanten Relaunches umfangreich überarbeitet.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Inhalte der Website, die nicht barrierefrei sind:

  • Nicht alle Dokumente, die im Rahmen des Webauftritts zum Download angeboten werden, liegen in einer barrierefreien Fassung vor. Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Zudem liegen teilweise Dokumente, die von Dritten (z. B. andere Organisationen, Ministerien u. a.) bereitgestellt werden, nicht barrierefrei vor.
  • Zu eingebundenen Video- und Audio-Dateien, vor allem bei älteren Versionen, stehen nicht immer Untertitel/Audiodeskriptionen bzw. Transkriptionen zur Verfügung. Ein Anpassung ist geplant.
  • Es kann vorkommen, dass Wörter und Textabschnitte in einer anderen Sprache vorkommen und nicht entsprechend ausgezeichnet sind.
  • In Einzelfällen werden Tabellen nicht richtig ausgezeichnet oder werden zur Positionierung von Inhalten eingesetzt.
  • Formulare sind nicht komplett barrierefrei (ausreichende Hinweise auf fehlerhafte Befüllung von Pflichtfeldern fehlen).
  • Inhalte, die als Archive gelten (Inhalte, die nicht für aktuelle Verwaltungsverfahren benötigt werden) und Inhalte, die von der SUB Göttingen in ihrer Funktion als Kulturerbesammlung nicht oder nur durch unverhältnismäßigen Aufwand barrierefrei umgewandelt werden können

Gründe für fehlende Barrierefreiheit

Die SUB Göttingen verfügt über einen umfangreichen Webauftritt mit zahlreichen Unterseiten, die von verschiedenen Redakteur*innen betreut werden. Fehler in der Inhaltsgestaltung sind daher nicht gänzlich vermeidbar.

In einigen Fällen müssen die technischen Voraussetzungen für eine uneingeschränkte barrierefreie Inhaltsgestaltung erst geschaffen werden, beispielsweise im Rahmen des geplanten Relaunches. Die nötige Neubearbeitung von Seiten, Bildern und Dokumenten aus dem Bestand nimmt entsprechend viel Zeit in Anspruch. Aufgrund der großen Anzahl konnten vor dem 23.09.2018 erstellte Dokumente bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.04.2021 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung (auf Grundlage von WCAG und BITV).

Barriere melden – Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.sub.uni-goettingen.de aufgefallen? Haben Sie Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gern bei uns melden:

Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Platz der Göttinger Sieben 1
37073 Göttingen

+49 551 39-25231 (Tel.)
information@sub.uni-goettingen.de (E-Mail)

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

+49 511 120-4010 (Tel.)
schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de (E-Mail)
www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de